Allgemeine Geschäftsbedingungen
mit Kundeninformationen

1. Geltungsbereich, Vertragsgegenstand

1.1. Lagerloft bietet über die Website lagerloft.com die Anmietung von Self-Storage Lagern und Garagen an und schließt als Vermieter mit dem Mieter ausschließlich auf  Grundlage der nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) Mietverträge über  den im entsprechenden Einzelvertrag näher definierten Mietgegenstand ausschließlich zum  Zweck der Lagerung von Gegenständen ab. Ein Lagervertrag gemäß 467 HGB oder  Verwahrungsvertrag gemäß § 688 BGB wird durch den Abschluss des Mietvertrages nicht  begründet.

1.2. Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichenden, entgegenstehenden oder  ergänzenden AGB des Mieters widerspricht der Vermieter.

1.3. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken  abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen  Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische  Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines  Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit  handelt.

1.4. Das Angebot richtet sich nur an Mieter aus Deutschland. Die Vertragssprache ist  deutsch. 

2. Vertragsabschluss, Vertragspartner,  Korrekturmöglichkeiten, Vertragstextspeicherung

2.1. Der Vertragsabschluss zwischen Vermieter und Mieter erfolgt grundsätzlich über die Website des Vermieters.

2.2. Der Mietvertrag kommt zustande mit Lagerloft, Inh. Alexander Krautz, Putbuser Weg  14, 01109 Dresden.

2.3. Die auf der Website vom Vermieter angebotenen Leistungen verstehen sich als  Aufforderung zum Angebot und sind daher für den Vermieter nicht verbindlich. Mit seiner  Buchung über die Website gibt der Mieter gegenüber dem Vermieter ein verbindliches  Angebot zum Abschluss des Vertrages unter Einbeziehung dieser AGB ab. Während des Buchungsvorganges sowie insbesondere vor dem Absenden seiner verbindlichen Bestellung  kann der Mieter seine Eingaben jederzeit korrigieren. Die Bestätigung des Zugangs des  Angebots des Mieters erfolgt durch automatisierte E-Mail unmittelbar nach dem Absenden  der Buchung und stellt noch keine Vertragsannahme dar. Der Vermieter kann das Angebot  durch den Versand einer separaten Annahmeerklärung per E-Mail annehmen. Mit deren  Zugang kommt der Mietvertrag zustande. Die Korrespondenz erfolgt per E-Mail an die vom  Mieter bekannt gegebene E-Mailadresse.

2.4. Der Mieter muss sich auf der Website registrieren und ein Konto im Kundenportal des  Vermieters mit seinen Daten erstellen. Dieses Konto wird mit einem Passwort geschützt,  welches der Mieter selbst bestimmt. Der Mieter verpflichtet sich, sein Passwort geheim zu  halten und sobald er Kenntnis davon hat bzw. es begründete Anhaltspunkte dafür gibt, dass  dieses einem Dritten bekannt wurde, den Vermieter unverzüglich zu informieren. Der Mieter  hat Änderungen seiner Daten zeitnah bekannt zu geben und diese in seinem Kundenkonto zu  aktualisieren.

2.5. Der Vermieter speichert den Vertragstext und sendet dem Mieter die Bestelldaten  sowie diese AGB in Textform zu. Den Vertragstext kann der Mieter über sein Konto im Kundenportal einsehen.

2.6. Im Falle eines Vertragsschlusses außerhalb der Website gilt: Alle Angebote des  Vermieters sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich  gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Die Bestellung des  Mieters per E-Mail, Telefon oder Schreiben stellt ein verbindliches Angebot zum  Vertragsabschluss, welches der Vermieter durch den Versand einer separaten  Auftragsbestätigung innerhalb von 3 Werktagen annimmt.

2.7. Der Vermieter hat das Recht, die sich aus dem Mietvertrag einschließlich etwaiger  Nebenabreden ergebenden Rechte und Pflichten ganz oder teilweise auf Dritte zu  übertragen. Die Übertragung ist dem Mieter in Textform unter Angabe des  Übertragungszeitpunkts, des Namen und der Adresse des neuen Vermieters anzuzeigen. 

3. Vertragsdauer, Kündigung

3.1. Das Mietverhältnis wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.

3.2. Die Vertragsparteien können das Mietverhältnis jeweils unter Einhaltung einer  ordentlichen Kündigungsfrist zum Ende jedes Kalendermonats kündigen. Die ordentliche  Kündigungsfrist beträgt bei Mietverträgen über Multifunktionseinheiten im Erdgeschoss  (Garage) 3 Monate sowie bei Mietverträgen über Selfstorage-Einheiten im Obergeschoss 1  Monat. Die Kündigung hat in Schrift- oder Textform (z.B. per Brief oder E-Mail) oder über den  dafür auf der Website von Lagerloft vorgesehenen Button zu erfolgen.

3.3. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Hierfür  gelten grundsätzlich die gesetzlichen Bestimmungen. Ein wichtiger Grund für den Vermieter  stellt insbesondere die Verletzung wesentlicher Vertragsbedingungen durch den Mieter (z.B.  die in Punkt 4 dieser AGB getroffenen Regelungen betreffend der zulässigen Nutzung oder  Zahlungsverzug) sowie die Einstellung der Geschäftstätigkeit des Vermieters dar.

4. Nutzung des Mietgegenstandes durch den  Mieter

4.1. Das Mietobjekt darf ausschließlich unter Berücksichtigung nachfolgender  Regelungen genutzt werden:

4.2. Die Nutzung zu rechts- oder vertragswidrigen Zwecken ist untersagt. Insbesondere  ist die Einlagerung von gefährlichen Gegenständen verboten.

4.3. Eine Nutzung ist privat sowie grundsätzlich auch zu gewerblichen bzw.  unternehmerischen Zwecken erlaubt. Ausgeschlossen ist jedoch die Einrichtung und / oder der Betrieb einer Autowerkstatt zu Unternehmerzwecken (vgl. Punkt 1.3. 2. Satz). Private  Wartungsarbeiten wie z.B. Auswechseln von Rädern, Bremsbelägen, Nachfüllen von  Kühlflüssigkeiten, Reinigen und Konservieren usw. sind in den Multifunktionseinheiten im  Erdgeschoss (Garagen) zulässig. Der Boden ist entsprechend vor Verunreinigungen mit  geeigneten Abdeckungen zu schützen. Offenes Feuer, Schweiß-, Löt-, Flex- und sonstige  Arbeiten, die Hitze oder Funkenflug verursachen, sind hingegen (aus brandschutzrechtlichen  Gründen) verboten.

4.4. Die Multifunktionseinheiten im Erdgeschoss sind vor übermäßigem  Feuchtigkeitseintrag (z.B. Schneematsch) zu schützen. Der Mieter hat für gehörige  Reinigung und Lüftung zu sorgen und die Räume, sowie die darin befindlichen Anlagen,  pfleglich zu behandeln. Insbesondere hat der Mieter so zu lüften, dass entstehende  Innenfeuchte keine Feuchtigkeitsschäden o.ä. herbeiführt.

4.5. Der Mieter darf unter der Anschrift des Mietobjektes bzw. der Gesamtanlage keinen  Wohnsitz anmelden. Es besteht jedoch die Möglichkeit, gegen einen Aufpreis eine Briefkastenadresse anzumelden.

4.6. Der Mieter verpflichtet sich, den Mietgegenstand nur so zu nutzen, dass hieraus  keine Gefahren und / oder Schäden für Rechtsgüter des Vermieters oder Dritte sowie keine  Umweltschäden oder Ruhestörungen entstehen.

4.7. Müll muss vom Mieter immer mitgenommen werden und darf nicht im  Mietgegenstand verbleiben. 

4.8. Das Mietobjekt ist nicht zum nicht nur vorübergehenden Aufenthalt von Menschen  und / oder zur Aufbewahrung von Tieren oder sonstigen Lebewesen jeglicher Art zu nutzen.

4.9. Es ist strengstens untersagt:

4.9.1. eine Lagerung von Gegenständen auf dem Grundstück bzw. im Gebäude des  Vermieters außerhalb der angemieteten Einheit vorzunehmen;

4.9.2. in dem Mietobjekt zu rauchen oder offenes Licht oder Feuer zu benutzen;

4.9.3. Kraftstoff, Öl und sonstige brennbare oder entzündliche Stoffe, Flüssigkeiten oder  Gase einzulagern sowie um- und aufzufüllen;

4.9.4. feuer- und explosionsgefährliche, radioaktive, zur Selbstzündung geeignete, giftige,  ätzende oder übelriechende Gegenstände (z. B. Waffen, Sprengstoff, Munition, biologische  Kampfstoffe, Feuerwerkskörper, Asbest, (Gift-)Müll) einzulagern;

4.9.5. leere Kraftstoff- und Ölbehälter einzulagern;

4.9.6. Gegenstände, die wegen Undichtigkeit Brennstoff und Öl verlieren, abzustellen oder  einzulagern;

4.9.7. jegliche Batterien, welche als Gefahrgut gelten, einzulagern;

4.9.8. sonstige Gegenstände, von denen Brandgefahren oder Umweltgefährdungen  ausgehen, einzulagern;

4.9.9. Tiere auf dem Gelände und im Gebäude frei laufen zu lassen.

4.10. Die Einlagerung von Waffen, Suchtstoffen, Abfallstoffen oder Sondermüll gleich  welcher Art ist verboten. Ferner dürfen verderbliche Gegenstände, insbesondere  Nahrungsmittel sowie solche, die für Ungezieferbefall/Befall von Schädlingen geeignet sind  oder Ungeziefer- / Schädlingsbefall verursachen können, nicht gelagert werden. Gleiches gilt  für Stoffe, die Rauch oder Geruch absondern.

4.11. Alle technischen und behördlichen Vorschriften bzw. Vorgaben, insbesondere der  Feuerwehr und der Bauaufsichtsbehörde, sind zu befolgen. Der Mieter ist darüber hinaus  verpflichtet, alle anwendbaren umweltbezogenen Gesetze, Vorschriften, behördlichen Anordnungen sowie den Standort betreffende Genehmigungen einzuhalten und zu befolgen.

4.12. Die Lüftungsanlagen der Mieteinheit bzw. der Gesamtanlage dürfen nicht  verschlossen oder zugestellt werden.

4.13. Der Mieter ist nicht berechtigt, ohne vorherige schriftliche Zustimmung des  Vermieters in oder am Mietobjekt bauliche Veränderungen, insbesondere Um- und Einbauten sowie Installationen (z.B. Zwischendecken, Parkbühnen, Änderungen an der Elektrik) vorzunehmen. Eine Zustimmung des Vermieters setzt den Einbau bzw. die Umsetzung durch  eine Fachfirma voraus. Hierfür sind dem Vermieter geeignete Angebots- und  Ausführungsunterlagen mit dem Zustimmungsersuchen zu übermitteln und in Art und Ausführung mit dem Vermieter abzustimmen. Die Ausführung und die damit verbundenen  Kosten trägt der Mieter.

4.13.1. Erteilt der Vermieter die Zustimmung, so ist der Mieter für die Einholung aller mit den  geplanten Maßnahmen gesetzlich oder behördlich erforderlichen Genehmigungen  verantwortlich und hat alle Kosten hierfür zu tragen.

4.13.2. Der Mieter hat Einrichtungen, mit denen er das Mietobjekt versehen hat, bei  Beendigung des Mietverhältnisses dem Vermieter zur Übernahme gegen Zahlung einer  angemessenen Entschädigung anzubieten. Macht der Vermieter von diesem  Übernahmerecht keinen Gebrauch, hat der Mieter die Einrichtungen zu entfernen und den ursprünglichen Zustand des Mietobjekts auf seine Kosten wiederherzustellen.

4.13.3. Es dürfen keinerlei Beschädigungen / Verankerungen in den Wänden, Decken und  Böden vorgenommen werden. Der Mieter haftet für alle Schäden, die im unmittelbaren  Zusammenhang mit den von ihm vorgenommenen Baumaßnahmen, Einbauten,  Installationen usw. oder als Folge dieser Arbeiten entstehen.

4.14. Es dürfen im Mietobjekt ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Vermieters keine elektrischen Anlagen (z.B. Heizungsanlagen) angeschlossen bzw. installiert werden.  Vorhandene elektrische Leitungen dürfen nicht angezapft oder verändert werden. Elektrische  Geräte dürfen während der Abwesenheit des Mieters nicht betrieben werden.

4.15. Der Mieter steht nach den gesetzlichen Bestimmungen dafür ein, dass Dritte, die mit  seinem Willen Zutritt zum Mietobjekt haben, ebenfalls die voraufgeführten Bestimmungen  einhalten.

4.16. Eine entgeltliche oder unentgeltliche Untervermietung oder sonstige Form einer vom  Mieter begehrten Gebrauchsüberlassung des ganzen oder eines Teiles des Mietobjektes ist  nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Vermieters möglich.

4.17. Der Mieter erteilt bereits jetzt seine Zustimmung zu einem Wechsel der Einheit  innerhalb der Anlage am Standort, wenn der Vermieter dies aus Gründen verlangt, die die  Funktionalität oder Auslastung der Anlage oder die Zusammenlegung von mehreren Abteilen  für einen Nutzer betreffend oder dies zur Durchführung notwendiger Reparaturen oder  Umbauten verlangt wird. Dasselbe gilt, wenn für Rechtsgüter des Vermieters, Mieters oder  Dritten Gefahr in Verzug ist.

5. Zusätzliche Leistungen des Vermieters 

5.1. Der Vermieter bietet ggf. auch den Verkauf diverser Produkte (z.B.  Vorhängeschlösser etc.) sowie weiterer Dienstleistungen (z.B. WLAN, Briefkastenadresse,  Zwischenboden etc.) an. Die Übergabe der gekauften Produkte an den Mieter erfolgt  vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung nach Wahl des Vermieters. Die Produkte  werden entweder dem Mieter von einem Boten an die bekannt gegebene Adresse des  Mieters zugestellt bzw. an diese per Post versendet oder sind vom Mieter am Mietobjekt  abzuholen.

5.2. Es können vom Vermieter am Lagerstandort Transporthilfen bereitgestellt werden.  Diese müssen vom Mieter nach Verwendung an den Ort zurückgestellt werden, von dem sie  entnommen wurden. Waren sie dort gesichert, sind sie nach Gebrauch wieder zu sichern.  Entstehen hier Aufwände für den Vermieter aus unsachgemäßer Handhabung, werden die  Kosten dem Mieter berechnet. 

6. Zutritt des Mieters

6.1. Der Zutritt zum Mietgegenstand erfolgt via Schließzylinder, Vorhängeschloss, PIN  oder App. An der Tür des Mietgegenstandes ist ein Öffnungsmechanismus angebracht,  welcher entsprechend entsperrt werden kann. Der Zutritt via PIN / App zu den allgemeinen  Bereichen wird vom Vermieter vergeben und dem Mieter im Kundenportal oder per E-Mail  zur Verfügung gestellt.

6.2. Der Mieter hat während der Öffnungszeiten zeitlich uneingeschränkten Zutritt zum  Gelände des Vermieters und zu seinem Mietobjekt, soweit dies nicht anders vereinbart oder  durch zwingende gesetzliche Vorgaben oder behördlichen Anordnungen abweichend  vorgegeben ist. Die jeweils aktuellen Öffnungszeiten sind der Website zu entnehmen.

6.3. Der Zutritt zum Gelände und zum Mietobjekt ist grundsätzlich nur dem Mieter  gestattet. Andere Personen können das Gelände in Begleitung des Mieters oder mit einer  schriftlichen Vollmacht betreten. Der Vermieter kann von jeder Person, die das Gelände ohne  den Mieter betreten möchte, eine Vollmacht / Personalausweis verlangen und falls diese  nicht vorgewiesen werden kann, die Person des Geländes verweisen.

6.4. Der Mieter ist berechtigt, auf dem Gelände mit Pkw oder Lieferwagen kurzzeitig,  ausschließlich für die Zeit zum Be- und Entladen des Lagergutes, kostenfrei zu parken. Dabei  dürfen andere Mieter nicht behindert werden.

6.5. Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand ordnungsgemäß zu verschließen und  während seiner Abwesenheit verschlossen zu halten.

6.6. Aus vorübergehenden Zutrittsstörungen zum Mietobjekt, etwa wegen Ausfall der  Zutrittslösung oder aufgrund Störungen der Energieversorgung, kann der Mieter keine  Ansprüche auf Mietminderung ableiten. Die Haftung des Vermieters auf Schadensersatz ist in diesen Fällen auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens  begrenzt. Dies gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Der Vermieter wird sich  bemühen, den Zutritt bzw. die Störung unverzüglich zu beheben.

7. Zutritt des Vermieters

7.1. Der Vermieter ist bei Vorliegen berechtigter Interessen befugt, das Mietobjekt zu  öffnen und zu betreten oder hiermit andere Personen zu beauftragen. Der Vermieter wird den Mieter mindestens 5 Werktage vor der beabsichtigten Öffnung und Betretung  informieren.

7.2. Ein berechtigtes Interesse besteht insbesondere dann, wenn am Mietobjekt oder  angrenzenden Bauteilen Umbauten, Modernisierungsarbeiten oder Erhaltungs- und  Instandhaltungsmaßnahmen durchgeführt werden sollen oder wenn Anlagen, die für die  Mieträume und ihre zeitgemäße Ausstattung zweckdienlich sind, zu installieren, zu warten  oder zu kontrollieren sind. Ein berechtigtes Interesse ist außerdem dann gegeben, wenn eine  vorangegangene Besichtigung Anlass zu Beanstandungen gegenüber dem Mieter gegeben  hatte.

7.3. Der Vermieter hat das Recht, das Mietobjekt ohne vorherige Ankündigung zu öffnen  und zu betreten, wenn der Vermieter aufgrund konkreter Tatsachen begründet annehmen  kann, dass das Mietobjekt gemäß Punkt 4 dieser AGB verbotene Gegenstände enthält, der  Mieter das Objekt vertragswidrig benutzt oder dem Mieter selbst oder den anderen Mietern / dem Vermieter ein nicht unerheblicher Schaden droht.

7.4. Der Mieter ist verpflichtet, die vorübergehende Benutzung und Veränderung des  Mietgegenstandes ohne Ersatzanspruch zu dulden, wenn dies zur Beseitigung nicht  unerheblicher Schäden am Mietobjekt oder zur Durchführung von Erhaltungs- und  Verbesserungsarbeiten an diesem oder an benachbarten Mietgegenständen notwendig oder  zweckmäßig ist.

7.5. Der Zutritt zum Mietgegenstand kann dem Mieter vom Vermieter bei  Zahlungsverzug i.S.d. Punktes 10.3. verwehrt werden. Sobald der Mieter den ausständigen  Betrag bezahlt hat, erhält er wieder Zutritt zum Mietgegenstand. 

8. Mietzins

8.1. Der Mieter hat den im Einzelvertrag geregelten Mietzins zzgl. etwaiger Betriebskosten, Nebenkosten, Umsatzsteuer in der gesetzlichen Höhe etc. an den Vermieter  zu zahlen. Der Mietzins ist monatlich im Voraus bis zum Dritten eines jeden Monats mittels  Überweisung, Bankeinzug oder Kreditkarte zu bezahlen.

8.2. Im Gesamtpreis der Multifunktionseinheiten im Erdgeschoss ist eine monatliche  Strompauschale in Höhe von 5,00 EUR inkl. 19% gesetzlicher Mehrwertsteuer enthalten. Ein  etwaiger Mehrverbrauch an Strom wird durch den Vermieter abgerechnet und ist nach  Zugang der Abrechnung mit der nächsten fälligen Monatsmiete vom Mieter zu bezahlen.

8.3. Der Vermieter ist berechtigt, das Mietentgelt nach mindestens 12-monatiger Dauer  durch Kündigung des zunächst abgeschlossenen Vertrages und Angebot neuer Konditionen  für die zukünftige Miete der Einheit anzupassen (z.B. aufgrund einer sich ändernden  Kostenstruktur des Vermieters oder zum Ausgleich der Inflation). Die Kündigung zum Zweck  der Anpassung des Mietentgeltes ist gegenüber dem Mieter, unter Einhaltung der  ordentlichen Kündigungsfrist, in Textform auszusprechen (z.B. per E-Mail). Erklärt sich der  Mieter nicht mit einer Änderung des Mietverhältnisses, wie vom Vermieter angeboten,  innerhalb von zwei Wochen einverstanden, endet das Mietverhältnis zum Kündigungstermin.

8.4. Abweichungen der tatsächlichen Mietfläche von der vereinbarten Fläche sind für den  Mietzins und die gesamte Vertragsabwicklung unerheblich, wenn die Abweichung nicht  mehr als 10% beträgt.

9. Kaution

9.1. Der Mieter hat dem Vermieter spätestens mit der ersten Monatsmiete eine Kaution in  Höhe von drei Monatsmieten als Sicherheit für alle Ansprüche aus dem Mietvertrag  (einschließlich des Mietzinses) und seiner Beendigung zu leisten. Durch Inanspruchnahme  verbrauchte Kaution oder Kautionsteile sind vom Mieter unverzüglich zu ergänzen.

9.2. Der Vermieter hat die Mietkaution bei einem Kreditinstitut seiner Wahl auf einem  Konto anzulegen. Eine Verpflichtung zur verzinslichen Anlage besteht nicht.

9.3. Unterschreitet der angelegte Kautionsbetrag infolge einer berechtigten Befriedigung  den in 9.1. bezeichneten Betrag, hat der Mieter den Kautionsbetrag nach Bekanntgabe des  Kontostands durch den Vermieter umgehend und spätestens bis zum nächstfolgenden  vertraglichen Mietzahlungstermin wieder auf die vereinbarte Höhe aufzustocken.

9.4. Der Zutritt zum Mietgegenstand ist erst nach vollständiger Zahlung der Mietkaution  möglich. Befindet sich der Mieter mehr als zwei Wochen mit der nach 9.1. geschuldeten  Zahlung des Kautionsbetrags in Rückstand, berechtigt dies den Vermieter zur fristlosen  Kündigung des Mietverhältnisses.

9.5. Nach Beendigung des Mietverhältnisses hat der Vermieter über die Mietkaution ohne  Zinsen abzurechnen und ein Guthaben dem Mieter zurückzuerstatten. Hierfür steht ihm ab  Beendigung des Mietverhältnisses eine Überlegungs- und Abrechnungsfrist von einem  Monat zur Verfügung. Während dieses Zeitraums kann der Mieter wegen seines Anspruchs auf Kautionsrückgewähr weder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen noch die  Aufrechnung gegenüber Forderungen des Vermieters erklären.

10. Zahlungsmethoden, Zahlungsverzug

10.1. Für die Bezahlung der monatlichen Miete sowie der Kaution bietet der Vermieter die  folgenden Zahlarten an:

10.1.1. Überweisung;

10.1.2. Bankeinzug;

10.1.3. Kreditkarte.

10.2. Im Falle des Zahlungsverzugs werden dem Kunden Verzugszinsen in gesetzlicher  Höhe zzgl. einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 2,00 EUR zzgl. evtl. entstandener  Rücklastschriftgebühren berechnet.

10.3. Im Fall eines Zahlungsverzuges von mehr als 14 Tagen wird dem Mieter der Zutritt  zum Mietgegenstand entzogen, indem der PIN zur Betretung einseitig vom Vermieter  deaktiviert wird. Zusätzlich kann auch der Mietgegenstand „Überschlossen“, also mit einem  Vorhängeschloss des Vermieters gesichert werden. Im Falle der Beiziehung eines  Inkassobüros ist der Mieter verpflichtet, die dadurch anfallenden Kosten zu ersetzen. Dem  Vermieter steht des Weiteren das gesetzliche Pfandrecht an den eingebrachten Sachen zu.

10.4. Die vorangegangenen Bestimmungen befreien den Mieter nicht davon, offene  Forderungen des Vermieters zu begleichen.

11. Aufrechnung, Zurückbehaltung,  Mietminderung

11.1. Gegen Forderungen aus dem Mietvertrag kann der Mieter auch für die Zeit nach  Beendigung des Mietverhältnisses und auch nach Rückgabe der Mietsache nur mit  unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen.

11.2. Gegenüber den Forderungen des Vermieters aus dem Mietvertrag steht dem Mieter  ein Zurückbehaltungsrecht oder Leistungsverweigerungsrecht nur in Bezug auf Forderungen  aus diesem Vertrag zu, und zwar nur dann, wenn der Anspruch, auf den das Recht gestützt  wird, unbestritten oder rechtkräftig bzw. entscheidungsreif festgestellt ist.

11.3. Die Geltendmachung eines Mietminderungsrechts mittels Abzugs vom vertraglich  geschuldeten Mietzins ist dem Mieter nicht gestattet, und zwar auch nicht für die Zeit nach  Beendigung des Mietverhältnisses und nach Rückgabe der Mietsache. Der Mieter wird  insoweit auf die Geltendmachung etwaiger Bereicherungsansprüche verwiesen.

12. Gewährleistung

12.1. Der Mietgegenstand ist vom Vermieter in einem für den Mietzweck geeigneten  Zustand zu übergeben. Die Gebäude- und Objektbeschreibung in Prospekten und Modellen  stellt keine vereinbarte Beschaffenheit dar. Etwaige Beschädigungen oder Verunreinigungen  sind dem Vermieter unverzüglich bei Vertragsbeginn schriftlich, sowie mittels geeignetem  Bildmaterials per E-Mail zu melden. Gleiches gilt für während der Vertragslaufzeit  auftretende Mängel.

12.2. Der Vermieter leistet dafür Gewähr, dass der Mietgegenstand zur Lagerung von  Objekten gemäß den Bestimmungen und Einschränkungen dieser AGB geeignet ist. Darüber  hinaus haftet der Vermieter nicht für eine bestimmte Nutzbarkeit oder Beschaffenheit des  Mietgegenstandes. Auftretende Mängel am Mietobjekt wird der Vermieter in angemessener  Zeit beseitigen.

12.3. Eine Temperaturregulierung im Mietgegenstand findet nicht statt. Es wird weder eine  Mindest- noch eine Höchsttemperatur garantiert.

13. Haftung

13.1. Die verschuldensunabhängige Garantiehaftung des Vermieters wegen anfänglicher  Sachmängel des Mietgegenstandes wird ausgeschlossen.

13.2. Im Übrigen können Schadensersatzansprüche des Mieters, einschließlich solcher aus  vorvertraglichen Schuldverhältnissen und unerlaubter Handlung, können nur geltend  gemacht werden, soweit sie

13.2.1. auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Vermieters oder seiner  Erfüllungsgehilfen; oder

13.2.2. auf der fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch den  Vermieter oder seiner Erfüllungsgehilfen; oder

13.2.3. auf einer zu einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit führenden  fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder seiner Erfüllungsgehilfen; oder

13.2.4. auf dem Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft des Mietobjekts; oder

13.2.5. auf einer zwingenden gesetzlichen Haftung des Vermieters oder seiner  Erfüllungsgehilfen beruhen.

13.3. Sämtliche in diesen AGB enthaltenen Haftungsausschlüsse und  Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen des Vermieters.

13.4. Sämtliche in diesen AGB enthaltenen Haftungsausschlüsse und  Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des  Körpers oder der Gesundheit. Insoweit haftet der Vermieter uneingeschränkt bei Vorsatz und Fahrlässigkeit (auch seiner Erfüllungsgehilfen).

13.5. Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass der Vermieter folglich nicht haftet,

13.5.1. für zufällige Beschädigungen der eingelagerten Gegenstände durch insbesondere  Ungeziefer, Feuer oder Wasserschäden (der Mieter ist selbst dafür verantwortlich, dass die  eingelagerten Gegenstände für die konkrete Form der Lagerung geeignet sind); oder

13.5.2. wenn verkehrstechnische Hindernisse den Zugang zum Mietobjekt erschweren (z.B.  Straßenbaustellen), es sei denn, dass der Vermieter die genannten Umstände zu vertreten  hat. 

14. Versicherungsschutz

14.1. Der Vermieter schließt keine Versicherung über die eingelagerten Gegenstände ab und hat keine konkrete Kenntnis über den Wert, den Umfang und die Art dieser.

14.2. Ein angemessener Versicherungsschutz und die Art der Einlagerung liegen allein in  der Verantwortung des Mieters.

14.3. Der Mieter ist verpflichtet, auf seine Kosten die eingelagerten Gegenstände angemessen zu versichern, insbesondere durch den Abschluss einer geeigneten  Versicherung die Risiken abzusichern, welche durch eine Haftpflichtversicherung abgedeckt  werden, und dem Vermieter auf Verlangen das Vorliegen des Versicherungsschutzes  nachzuweisen.

14.4. Die allgemeine Verkehrssicherungspflicht im Zusammenhang mit dem Mietobjekt  obliegt dem Mieter. Insbesondere obliegt dem Mieter für die vor dem Mietobjekt liegenden  Verkehrsflächen die Reinigungs- und Streupflicht sowie die Pflicht zur Beseitigung von Eis  und Schnee. Der Mieter stellt den Vermieter hiermit von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus  einer Verletzung der vorgenannten Pflicht resultieren.

15. Pflichten des Mieters bei Beendigung des  Mietverhältnisses

15.1. Bei Beendigung des Mietverhältnisses hat der Mieter alle seine Gegenstände aus  dem Mietgegenstand zu entfernen und dem Vermieter den Mietgegenstand gereinigt und in  ordnungsgemäßem Zustand zu übergeben. Andere Reinigungsmittel als Wasser und feuchte  Tücher darf der Mieter nur nach vorheriger Absprache mit dem Vermieter verwenden.

15.2. Der Mieter hat bei Rückgabe Fotos des geräumten Mietgegenstandes zu machen und  dem Vermieter per E-Mail zu übermitteln.

15.3. Wenn der Mieter bis zur Beendigung des Mietverhältnisses seine im Mietgegenstand  zurückgebliebenen Gegenstände nicht entfernt, kann der Vermieter das Mietobjekt öffnen,  das Mietobjekt betreten und

15.3.1. diese Gegenstände entfernen und in einem anderen vom Vermieter ausgewählten  Lager kostenpflichtig lagern; oder

15.3.2. unter Androhung des Verkaufs oder der Vernichtung und Setzung einer  angemessenen Nachfrist nach deren Ablauf diese Gegenstände namens des Mieters  verkaufen und den Ertrag nach Abzug aller ausstehenden Ansprüche, Kosten und  Aufwendungen für den Mieter halten; oder

15.3.3. diese Gegenstände entsorgen, wenn und soweit die Lagerung und / oder eine  freihändige Veräußerung wegen des geringen Wertes und / oder wegen der Verderblichkeit  und / oder sonstigem Grund wirtschaftlich nicht zweckmäßig oder möglich ist.

15.4. Setzt der Mieter nach Ablauf der Mietzeit den Mietgebrauch fort, führt dies nicht zur  stillschweigenden Verlängerung des Mietverhältnisses. § 545 BGB findet keine Anwendung. Der Vermieter kann jedoch für die Dauer der Vorenthaltung gem. § 546a BGB als  Entschädigung die vereinbarte Miete oder die Miete verlangen, die für vergleichbare Sachen  ortsüblich ist. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt vorbehalten. 

16. Anwendbares Recht, Gerichtstand,  Erfüllungsort

16.1. Für diese AGB und die Vertragsbeziehung zwischen den Parteien gilt das Recht der  Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere  des UN-Kaufrechts.

16.2. Ist der Mieter Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuchs, juristische Person des  öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher  Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar  ergebenden Streitigkeiten der Geschäftssitz des Vermieters in Dresden. Entsprechendes gilt,  wenn der Mieter Unternehmer i.S.v. § 14 BGB ist. Vorrangige gesetzliche Vorschriften,  insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.

16.3. Erfüllungsort ist der Ort des Mietgegenstandes. 

17. Schriftform

Nebenabreden, Änderungen, Ergänzungen oder Einschränkungen des Vertrages oder dieser  Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt  auch für ein Abgehen von diesem Schriftformerfordernis.

18. Salvatorische Klausel

Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen  unwirksam sein und / oder werden sollten, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen  Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die  Parteien werden sich bemühen, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine solche zu  finden, die dem Vertragsziel rechtlich und wirtschaftlich am ehesten gerecht wird. Gleiches  gilt im Fall einer Regelungslücke.

19. Online-Streitbeilegung,  Verbraucherschlichtung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die  Sie hier finden. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer  Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.

20. Widerrufsrecht

Verbraucher (Punkt 1.3.) haben ein vierzehntägiges Widerrufsrecht.

Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu  widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Lagerloft, Inh. Alexander Krautz,  Putbuser Weg 14, 01109 Dresden, Telefon: 0351-811 65 94, E-Mail: info@lagerloft.com) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über  Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte  Muster- Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des  Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen  erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die  sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene,  günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn  Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses  Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe  Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn,  mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen  dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so  haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem  Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses  Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang  der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

21. Widerrufsformular

Muster-Widerrufsformular Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und  senden Sie es zurück an Lagerloft, Inh. Alexander Krautz, Putbuser Weg 14, 01109 Dresden,  E-Mail: info@lagerloft.com.

Hiermit widerrufe(n) ich / wir* den von mir / uns* abgeschlossenen Vertrag über:

die Erbringung der folgenden Dienstleistung....................................................
bestellt am / erhalten am*...............................................................................
Name des / der Verbraucher(s)............................................................................
Anschrift des / der Verbraucher(s)......................................................................
Datum / Unterschrift** des / der Verbraucher(s)...................................................

*Unzutreffendes streichen
**Nur bei Mitteilung auf Papier.
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